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\paracount{} % "Zusammenkunft" 2025-03-10 21:10:50 +01:00
Die Administration tritt nach Bedarf in Online-Konferenzen zusammen. Die
Sitzungen werden vom vorsitzenden Administrator, bei dessen Verhinderung von
seinem Stellvertreter, einberufen. Eine Einberufungsfrist von 5 Tagen soll
eingehalten werden. Die Administration ist beschlussfähig, wenn mindestens
zwei der Administratoren anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet
die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein
Beschluss als abgelehnt.
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