%! TEX root = ../../../geschaeftsordnung_der_administration.tex % LTeX: language=de-DE \paracount{} % "Zusammenkunft" 2025-03-10 21:10:50 +01:00 Die Administration tritt nach Bedarf in Online-Konferenzen zusammen. Die Sitzungen werden vom vorsitzenden Administrator, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter, einberufen. Eine Einberufungsfrist von 5 Tagen soll eingehalten werden. Die Administration ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei der Administratoren anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Beschluss als abgelehnt.