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\paracount{} % "Beschlussfähigkeit" 2024-06-17 18:24:03 +02:00
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordentlich einberufen
wurde. Bei Beschlussunfähigkeit ist die Administration verpflichtet, innerhalb von
vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung ordentlich zu berufen.