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\sectionc{Bestellung des Vorstand}
\paracount{}
Der Vorstand wird für die Dauer von drei Jahren durch das observierende und
prüfende Forum (OPF) bestellt. Er bleibt bis zur Bestellung des nachfolgenden
Vorstands im Amt.
Die erneute Bestellung ist zulässig.
Die vorzeitige Abberufung durch das observierende und prüfende Forum oder die
Mitgliederversammlung ist zulässig.
Mitglieder des Vorstands können nur natürliche Personen, welche Mitglied im Verein
sind, werden.
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