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path: root/content/16_einberufung_der_mitgliederversammlung
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Diffstat (limited to 'content/16_einberufung_der_mitgliederversammlung')
-rw-r--r--content/16_einberufung_der_mitgliederversammlung/sections/einberufung.tex8
-rw-r--r--content/16_einberufung_der_mitgliederversammlung/sections/tagesordnung.tex21
2 files changed, 15 insertions, 14 deletions
diff --git a/content/16_einberufung_der_mitgliederversammlung/sections/einberufung.tex b/content/16_einberufung_der_mitgliederversammlung/sections/einberufung.tex
index dfdd248..844b130 100644
--- a/content/16_einberufung_der_mitgliederversammlung/sections/einberufung.tex
+++ b/content/16_einberufung_der_mitgliederversammlung/sections/einberufung.tex
@@ -2,7 +2,7 @@
 % LTeX: language=de-DE
 
 \paracount{} % "Einberufung" 2024-06-17 18:22:25 +02:00
-Mindestens einmal im Jahr, möglichst in der ersten Jahreshälfte, ist vom
-Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einberufung
-erfolgt über einen bekannten digitalen Kommunikationskanal, unter Einhaltung
-einer Frist von 6 Wochen und unter Angabe der Tagesordnung.
+Mindestens einmal im Jahr ist von der Administration eine ordentliche
+Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einberufung erfolgt über einen
+bekannten digitalen Kommunikationskanal, unter Einhaltung einer Frist
+von 6 Wochen und unter Angabe der Tagesordnung.
diff --git a/content/16_einberufung_der_mitgliederversammlung/sections/tagesordnung.tex b/content/16_einberufung_der_mitgliederversammlung/sections/tagesordnung.tex
index 7cb922a..cf3b25a 100644
--- a/content/16_einberufung_der_mitgliederversammlung/sections/tagesordnung.tex
+++ b/content/16_einberufung_der_mitgliederversammlung/sections/tagesordnung.tex
@@ -2,13 +2,14 @@
 % LTeX: language=de-DE
 
 \paracount{} % "Tagesordnung" 2024-06-17 18:22:48 +02:00
-Die Tagesordnung setzt die Administration fest. Jedes Vereinsmitglied kann
-bis spätestens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung bei der Administration
-eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Über den Antrag entscheidet die
-Administration. Über Anträge zur Tagesordnung, die von der Administration
-nicht aufgenommen wurden oder die erstmals in der Mitgliederversammlung
-gestellt werden, entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der
-Stimmen der anwesenden Mitglieder. Anträge, die eine Änderung der Satzung,
-Änderungen der Beitragsordnung oder Administrationsvergütungsordnung oder die
-Auflösung des Vereins zum Gegenstand haben, müssen die Frist von 2 Wochen
-einhalten und dürfen nicht abgelehnt werden.
+Die Tagesordnung setzt die Administration fest. Jedes Vereinsmitglied
+kann bis spätestens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung bei der
+Administration eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Über den
+Antrag entscheidet die Administration. Über Anträge zur Tagesordnung,
+die von der Administration nicht aufgenommen wurden oder die erstmals
+in der Mitgliederversammlung gestellt werden, entscheidet die
+Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden
+Mitglieder. Anträge, die eine Änderung der Satzung, Änderungen
+der Beitragsordnung, der Administrationsvergütungsordnung oder der
+Wahlordnung oder die Auflösung des Vereins zum Gegenstand haben, müssen
+die Frist von 2 Wochen einhalten und dürfen nicht abgelehnt werden.