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diff --git a/content/16_einberufung_der_mitgliederversammlung/sections/einberufung.tex b/content/16_einberufung_der_mitgliederversammlung/sections/einberufung.tex index dfdd248..844b130 100644 --- a/content/16_einberufung_der_mitgliederversammlung/sections/einberufung.tex +++ b/content/16_einberufung_der_mitgliederversammlung/sections/einberufung.tex @@ -2,7 +2,7 @@ % LTeX: language=de-DE \paracount{} % "Einberufung" 2024-06-17 18:22:25 +02:00 -Mindestens einmal im Jahr, möglichst in der ersten Jahreshälfte, ist vom -Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einberufung -erfolgt über einen bekannten digitalen Kommunikationskanal, unter Einhaltung -einer Frist von 6 Wochen und unter Angabe der Tagesordnung. +Mindestens einmal im Jahr ist von der Administration eine ordentliche +Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einberufung erfolgt über einen +bekannten digitalen Kommunikationskanal, unter Einhaltung einer Frist +von 6 Wochen und unter Angabe der Tagesordnung. diff --git a/content/16_einberufung_der_mitgliederversammlung/sections/tagesordnung.tex b/content/16_einberufung_der_mitgliederversammlung/sections/tagesordnung.tex index 7cb922a..cf3b25a 100644 --- a/content/16_einberufung_der_mitgliederversammlung/sections/tagesordnung.tex +++ b/content/16_einberufung_der_mitgliederversammlung/sections/tagesordnung.tex @@ -2,13 +2,14 @@ % LTeX: language=de-DE \paracount{} % "Tagesordnung" 2024-06-17 18:22:48 +02:00 -Die Tagesordnung setzt die Administration fest. Jedes Vereinsmitglied kann -bis spätestens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung bei der Administration -eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Über den Antrag entscheidet die -Administration. Über Anträge zur Tagesordnung, die von der Administration -nicht aufgenommen wurden oder die erstmals in der Mitgliederversammlung -gestellt werden, entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der -Stimmen der anwesenden Mitglieder. Anträge, die eine Änderung der Satzung, -Änderungen der Beitragsordnung oder Administrationsvergütungsordnung oder die -Auflösung des Vereins zum Gegenstand haben, müssen die Frist von 2 Wochen -einhalten und dürfen nicht abgelehnt werden. +Die Tagesordnung setzt die Administration fest. Jedes Vereinsmitglied +kann bis spätestens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung bei der +Administration eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Über den +Antrag entscheidet die Administration. Über Anträge zur Tagesordnung, +die von der Administration nicht aufgenommen wurden oder die erstmals +in der Mitgliederversammlung gestellt werden, entscheidet die +Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden +Mitglieder. Anträge, die eine Änderung der Satzung, Änderungen +der Beitragsordnung, der Administrationsvergütungsordnung oder der +Wahlordnung oder die Auflösung des Vereins zum Gegenstand haben, müssen +die Frist von 2 Wochen einhalten und dürfen nicht abgelehnt werden. |